Merkmale von Zwangsgedanken

Zwangsgedanken treten in zwei Formen auf

Zwangsbefürchtungen und Zwangsimpulse

die durch ein kognitives oder verhaltensbezogenes Ritual neutralisiert werden. Es bestehen große Befürchtungen um ein bevorstehendes Unheil, eher auf andere, nahestehende Personen bezogen als auf die eigene Person. Der Zwangskranke glaubt, daran irgendwie schuld zu sein und fühlt sich für die Abwendung der Katastrophe verantwortlich. Oft bestehen Zwangsgedanken mit aggressivem Inhalt gegen nahestehende Personen. Zwangsvorstellungen führen zu Angst- und Unruhezuständen, die durch bestimmte Rituale kurzfristig erfolgreich reduziert werden können. Die Zwangsgedanken stehen in völligem Widerspruch zum Wertesystem der Betroffenen (dies macht geradezu ihr Wesen aus): gotteslästerliche Gedanken eines frommen Menschen, aggressive Impulse eines Pazifisten, Mordphantasien einer überbehütenden Mutter gegenüber ihrer kleinen Tochter. Die Zwangsgedanken (“Ich werde jemand umbringen”) lösen Ängste aus, die durch beruhigende, je nach Bedarf wechselnde zwanghafte Gegengedanken (“Ich darf niemand umbringen”) zu bewältigen versucht werden. Die kognitiven Rituale wirken kurzfristig angst- und spannungsreduzierend wie die Verhaltensrituale bei Wasch- oder Kontrollzwängen.

Denkzwänge bzw. zwanghaftes Grübeln

(z.B. “Ich komme in die Hölle”; “Was habe ich Schlechtes gesagt bzw. getan?”). Bestimmte Zwangsgedanken führen zu zwanghafter Beschäftigung mit den entsprechenden, meist unbestimmten Inhalten. Derartige Gedankenzwänge haben meistens einen angstverstärkenden Effekt, weil sie durch keinen Gegengedanken wirksam neutralisiert werden können.